IgeL - Versammlung im Bürgersaal Münchsmünster:
(Bericht von Siegfried Gellrich)
Bgm. Andreas Meyer, Vorsitzender Martin Schuh, Gutachter Dip. Ing. Hans Gassner
und Rechtsanwalt Dr. Helmut Wölfel.
Am vergangenen Freitag lud Martin Schuh, 1. Vorsitzender der Interessengemeinschaft der
Landwirte, Haus- und Grundbesitzer für den Hochwasserschutz zwischen Vohburg und
Neustadt a.d. Donau zu einer öffentlichen Versammlung in den Bürgersaal Münchsmünster ein.
Er konnte neben dem
1. Bürgermeister aus Münchsmünster
1. Bürgermeister aus Pförring Bernhard Sammiller sowie den Sachverständigen Dipl. Ing.
Hans Gassner aus Pfaffenhofen und den Rechtsanwalt Dr. Helmut Wölfel aus München begrüßen.
Vorsitzender Martin Schuh stellte die bisherigen Aktivitäten von IgeL seit der Gründungs-
versammlung dar. Er und sein Stellvertreter Thomas Dellekönig nahmen jeden Termin war,
der seitdem zur Polderplanung stattgefunden hat: am 22.05., 30.06., 08.07., 22.07., 06.08.
und 11.09.2003. Gesprächspartner dabei war der Bauernverband, die Grünen, wiederholt
die Leiter der Wasserwirtschaftsämter Landshut und Ingolstadt und Vertreter des Unwelt-
ministeriums sowie Minister Schnappauf.
Das Fazit: Die Behörden gehen nach wie vor von der Maximallösung von ca. 50 Millionen cbm
Speichervolumen an den Polderplanungen zwischen Neuburg und Kelheim aus.
1. Bürgermeister Bernhard Sammiller erläuterte die Position der Marktgemeinde Pförring,
die weiterhin mit allen Mitteln gegen die Polderplanung und die Ausweisung von Vorrang-
flächen vorgeht.
Er bat um Verständnis dafür, dass Pförring auch gegen eine kleine Lösung sein muss.
Pförring ändert den Flächennutzungsplan durch die Ausweisung eines 30 ha großen Industriegebiets.
Auch 1. Bürgermeister
nötige unternehmen werde, damit der geplante Polderbau verhindert wird. Außerdem bedankte
er sich beim Gemeinderat für die einheitliche Meinung und Unterstützung. Ebenfalls bedankte er
sich bei der Marktgemeinde Pförring für die gute Zusammenarbeit und betonte die Wichtigkeit
und Notwendigkeit der Arbeit von IgeL.
Die Gemeinde Münchsmünster befürchtet bei einem aufgestauten Polder, große Schäden an den
Gebäuden und Vermögenswerten, dies wurde auch in dem Gutachten des Geologen Prof. Dr.
Knorr bestätigt. In diesem Gutachten wird davon ausgegangen das im Bereich des Westerfeldes
das Grundwasser an der Oberfläche austreten würde.
Bürgermeister Meyer berichtete dass zum jetzigen Zeitpunkt bereits fast 50 Gebäude große
Probleme und auch Schäden durch das Wasser haben. Außerdem ist in diesem geplanten Gebiet
die Bodenbonität sehr gut bis gut und würde den Landwirten ihre Existenz nehmen. Damit dieses
Gebiet geschützt wird, hat der Gemeinderat einen Beschluss zur Ausweisung einer Landwirt-
schaftlichen Fläche gefasst. Die bereits eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange wurden meist positiv für diese Ausweisung beurteilt.
Gutachter Dipl.Ing. Hans Gassner sprach über die Möglichkeit zur Verhinderung bzw. Abdichtung
von Grundwasserschäden an neu zu erstellenden bzw. vorhandenen Gebäuden, wobei Ersteres
(natürlich mit entsprechenden Kosten) technisch problemlos zu bewerkstelligen ist, bei der
Sicherung vorhandener Gebäude aber unterschieden werden muss zwischen der seitlichen
Absicherung (verhältnismäßig problemlos) und der unter der Kellersohle, die technisch sehr
schwierig und nur zu immensen Kosten oder zu einem Verlust an Kellerhöhe durchzuführen wäre.
Schäden können sowohl durch Druckwasser entstehen (Hebungen am Gebäude mit Rissen als
Folge) als auch durch einen Anstieg des Grundwasserspiegels erfolgen (Wassereintritt).
Zur Frage eines u.U. notwendigen Gerichtsverfahrens führte er aus, dass eine Beweissicherung
nur dann Erfolg versprechend sein kann, wenn zweifelsfrei fest steht, dass die Schäden durch den
Polderbau verursacht worden sind, d. h. das vorher eine gutachterliche Bestandsaufnahme des
„intakten“ Gebäudes erfolgen sollte.
Anschließend informierte Rechtsanwalt Dr. Helmut Wölfel über Abwehrstrategien. Er nennt drei
Kriterien, die aus seiner Erfahrung so ein Projekt zum Scheitern bringen könnten:
wenn sich die politische oder finanziellen Rahmenbedingungen ändern,
wenn der Druck durch Verbände, Organisationen, Kommunen etc. dagegen zu hoch wird,
durch juristische Mittel, was das Schwierigste ist.
Zum Punkt zwei lobte er ausdrücklich die bisherige vorbildliche Arbeit von Bürgermeister Meyer
und den Gemeinden sowie von IgeL.
Er betonte die Wichtigkeit, die Öffentlichkeit über dieses Projekt und den Kampf dagegen wach
zu rütteln und zu informieren. Er erwähnte, dass sein Büro z.Zt. ca. 50 Vertretungsvollmachten von
den Grundstücksbesitzern hat.
Dann ging er auf den verwaltungsmäßigen Ablauf beim Verfahren zu einer Polderplanung ein.
Derzeit befinden wir uns im Vorplanungsstadium, d.h. es gibt juristisch keinerlei Anspruch auf
Anhörung. Der nächste Schritt wäre dann das Raumordnungsverfahren. Auch hierbei gibt es für
den Einzelnen oder auch für IgeL kein juristisches Mitspracherecht. Nur die Träger öffentlicher
Belange (z.B. Behörden, Kommunen) werden dazu gehört, was aber für die politische Willens-
bildung enorm wichtig sei.
Erst im Planfeststellungsverfahren (vergleichbar mit der Vorlage eines Bauantrages), bis dahin
es noch Jahre dauern kann, beginnt die eigentliche juristische Arbeit für die Betroffenen bzw.
deren Rechtsvertretung.
Nachdem den Anwesenden die Möglichkeit für Fragen gegeben wurde, schloss Vorsitzender
Martin Schuh die Versammlung mit einem Dank an alle Referenten, Teilnehmer und Mitglieder
und betonte noch einmal den Sinn dieser Veranstaltung, die dem satzungsgemäßen Zweck des
Vereins zur Information der Mitglieder entspricht.